Schützengesellschaft Wendelstein Bad Feilnbach e.V.
gegründet 1883

und herzlich willkommen auf der Internetseite der Schützengesellschaft Wendelstein Bad Feilnbach e.V.

In vielen Sportarten gibt es keine gesetzlichen Beschränkungen für die Ausübung des Sports durch Minderjährige. Im Schießsport ist es anders. Hier regelt der Gesetzgeber im Waffengesetz, unter welchen Voraussetzungen Jugendliche den Schießsport ausüben dürfen. Unter 14 Jahren muss eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegen oder ein Erziehungsberechtigter anwesend sein.

Am besten begleiten Sie Ihr Kind zum ersten Schnuppertraining, damit Sie sich ein Bild von unserem Verein machen und alle Fragen vor Ort geklärt werden können.

Die Jugendlichen bekommen von uns am Anfang vor dem ersten Schießen eine umfassende Sicherheitsunterweisung und erlernen den verantwortungsvollen Umgang mit unseren Sportwaffen unter sachkundiger Aufsicht.

Außerdem sind beim Training immer speziell für die Jugendlichen ausgebildete Übungsleiter anwesend. Die benötigte Ausrüstung wird selbstverständlich kostenfrei gestellt.

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